Rechtsprechung
BVerfG, 28.06.2014 - 1 BvR 1157/12 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- Bundesverfassungsgericht
Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen richterliche Rechtsfortbildung von § 88 Abs 3 SGB IX im Falle einer nach Ablauf der Monatsfrist, aber unverzüglich nach Erteilung einer weiteren behördlichen Genehmigung (§ 18 BErzGG bzw § 18 BEEG) ausgesprochenen Kündigung
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 18 Abs 1 S 5 BEEG, § 18 Abs 1 S 3 BErzGG, § 88 Abs 3 SGB 9
Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen richterliche Rechtsfortbildung von § 88 Abs 3 SGB IX (juris: SGB 9) im Falle einer nach Ablauf der Monatsfrist, aber unverzüglich nach Erteilung einer weiteren behördlichen Genehmigung (§ 18 BErzGG bzw § ...
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen richterliche Rechtsfortbildung von § 88
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen richterliche Rechtsfortbildung von § 88 Abs 3 SGB IX (juris: SGB 9) im Falle einer nach Ablauf der Monatsfrist, aber unverzüglich nach Erteilung einer weiteren behördlichen Genehmigung (§ 18 BErzGG bzw § ...
- ra.de
- datenbank.nwb.de
Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen richterliche Rechtsfortbildung von § 88 Abs 3 SGB IX (juris: SGB 9) im Falle einer nach Ablauf der Monatsfrist, aber unverzüglich nach Erteilung einer weiteren behördlichen Genehmigung (§ 18 BErzGG bzw § ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 23.01.2008 - 22 Ca 10267/04
- LAG Hessen, 09.10.2009 - 3 Sa 684/08
- ArbG Chemnitz, 24.08.2011 - 6 Ca 656/11
- ArbG Lübeck, 29.09.2011 - 3 Ca 1329/11
- BAG, 24.11.2011 - 2 AZR 429/10
- LAG Schleswig-Holstein, 21.03.2012 - 3 Sa 440/11
- LAG Sachsen, 17.04.2012 - 1 Sa 53/12
- BVerfG, 28.06.2014 - 1 BvR 1157/12
- BAG - 5 AZR 511/12 (anhängig)
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 918/10
Dreiteilungsmethode
Auszug aus BVerfG, 28.06.2014 - 1 BvR 1157/12
Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistet in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG, dass richterliche Entscheidungen im Einzelfall diesen Anforderungen genügen (vgl. BVerfGE 128, 193 ; 132, 99 ).Die Rechtsfortbildung gehört zu den Aufgaben der Rechtsprechung (vgl. BVerfGE 82, 6 ; 132, 99 ); sie darf allerdings nicht dazu führen, dass die Gerichte ihre eigene materielle Gerechtigkeitsvorstellung an die Stelle derjenigen des Gesetzgebers setzen (vgl. BVerfGE 82, 6 ; 128, 193 ; 132, 99 ).
Eine Interpretation, die als richterliche Rechtsfortbildung den Wortlaut des Gesetzes hintanstellt und sich über den klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers hinwegsetzt, greift unzulässig in die Kompetenzen des demokratisch legitimierten Gesetzgebers ein (vgl. BVerfGE 118, 212 ; 128, 193 ; 132, 99 ).
- BVerfG, 11.07.2012 - 1 BvR 3142/07
Verfassungsbeschwerden in Sachen "Delisting" erfolglos
Auszug aus BVerfG, 28.06.2014 - 1 BvR 1157/12
Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistet in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG, dass richterliche Entscheidungen im Einzelfall diesen Anforderungen genügen (vgl. BVerfGE 128, 193 ; 132, 99 ).Die Rechtsfortbildung gehört zu den Aufgaben der Rechtsprechung (vgl. BVerfGE 82, 6 ; 132, 99 ); sie darf allerdings nicht dazu führen, dass die Gerichte ihre eigene materielle Gerechtigkeitsvorstellung an die Stelle derjenigen des Gesetzgebers setzen (vgl. BVerfGE 82, 6 ; 128, 193 ; 132, 99 ).
Eine Interpretation, die als richterliche Rechtsfortbildung den Wortlaut des Gesetzes hintanstellt und sich über den klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers hinwegsetzt, greift unzulässig in die Kompetenzen des demokratisch legitimierten Gesetzgebers ein (vgl. BVerfGE 118, 212 ; 128, 193 ; 132, 99 ).
- BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89
Ausweitung des Anwendungsbereichs des Merkmals "anderer Familienangehöriger" in § …
Auszug aus BVerfG, 28.06.2014 - 1 BvR 1157/12
Die Rechtsfortbildung gehört zu den Aufgaben der Rechtsprechung (vgl. BVerfGE 82, 6 ; 132, 99 ); sie darf allerdings nicht dazu führen, dass die Gerichte ihre eigene materielle Gerechtigkeitsvorstellung an die Stelle derjenigen des Gesetzgebers setzen (vgl. BVerfGE 82, 6 ; 128, 193 ; 132, 99 ). - BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05
Revisionsgrenzen bei Rechtsfolgenzumessung
Auszug aus BVerfG, 28.06.2014 - 1 BvR 1157/12
Eine Interpretation, die als richterliche Rechtsfortbildung den Wortlaut des Gesetzes hintanstellt und sich über den klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers hinwegsetzt, greift unzulässig in die Kompetenzen des demokratisch legitimierten Gesetzgebers ein (vgl. BVerfGE 118, 212 ; 128, 193 ; 132, 99 ).
- AG Hanau, 31.07.2020 - 32 C 136/20
Glaubhaftmachung der Ursächlichkeit zwischen COVID-19-Pandemie und Nichtleistung …
Das BVerfG statuiert jedoch keine prinzipielle Wortlautschranke der Auslegung: Vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 28.6.2014 - 1 BvR 1157/12 - juris:. - OVG Sachsen-Anhalt, 04.12.2014 - 4 L 135/14
Kostenerstattung nach SGB 8 § 89e Abs 1 S 1
Eine Interpretation, die als richterliche Rechtsfortbildung den Wortlaut des Gesetzes hintanstellt und sich über den klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers hinwegsetzt, greift unzulässig in die Kompetenzen des demokratisch legitimierten Gesetzgebers ein (so BVerfG, Beschl. v. 28. Juni 2014 - 1 BvR 1157/12 -, zit. nach JURIS, m.w.N.). - LSG Hessen, 24.06.2020 - L 6 P 18/19
Soziale Pflegeversicherung
Eine Interpretation, die als richterliche Rechtsfortbildung den Wortlaut des Gesetzes hintanstellt und sich über den klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers hinwegsetzt, greift unzulässig in die Kompetenzen des demokratisch legitimierten Gesetzgebers ein (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 28. Juni 2014 - 1 BvR 1157/12 -, juris Rn. 6).
- LSG Baden-Württemberg, 27.03.2020 - L 4 P 2797/19
Soziale Pflegeversicherung - Leistungen für Pflegepersonen - …
Die Methode der Analogie ist eine verfassungsrechtlich anerkannte Form der richterlichen Rechtsfortbildung (vgl. Bundesverfassungsgericht , Nichtannahmebeschluss vom 28. Juni 2014 - 1 BvR 1157/12 - juris, Rn. 6 m.w.N.), die aber von der dem Gesetzgeber vorbehaltenen Gesetzeskorrektur abzugrenzen ist. - VG Köln, 28.10.2022 - 25 K 4009/21 vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.06.2014 - 1 BvR 1157/12 - juris, Rn. 6.
- VG Leipzig, 21.01.2015 - 4 K 295/13
Anspruch eines Studenten auf Befreiung von der Pflicht zur Zahlung des …
Werden im Wege einer systematischen, historischen und teleologischen Auslegung nähere Maßgaben gefunden, bildet der Wortlaut nur insoweit eine Grenze, als das gewonnene Ergebnis sich nicht in Widerspruch zu ihm setzen darf (vgl. zuletzt: BVerfG, Beschl. v. 28.6.2014 - 1 BvR 1157/12 -, ).